Kriminalität Migration Medien
Wenn „Überrepräsentation“ eine statistische Illusion ist
Eine aktuelle Medienanalyse behauptet, führende deutsche Print- und TV-Medien berichteten über Gewalttaten mit ausländischen Tatverdächtigen weit häufiger, als es die polizeiliche Kriminalstatistik erwarten lasse – demnach nennen etwa 90–95 % der Berichte ausländische Tatverdächtige, obwohl Ausländer rund 34 % der Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten ausmachen. Zudem wird argumentiert, Tatverdächtige aus überwiegend muslimisch geprägten Ländern seien in der Berichterstattung besonders stark überrepräsentiert.
Warum der Vergleich von Kriminalstatistik und Medienberichterstattung in die Irre führt
In der aktuellen Debatte wird behauptet, deutsche Medien berichteten überproportional häufig über Straftaten von Ausländern. Als Beleg dient der Vergleich zwischen Medienberichten und Polizeistatistik. Auf den ersten Blick wirken die Zahlen eindrucksvoll. Doch die Schlussfolgerung beruht auf einem grundlegenden statistischen Fehler: Sie setzt voraus, dass Medienberichterstattung proportional zur Häufigkeit von Straftaten oder anderen „harten“ Fakten (etwa der Zahl der Opfer) sein sollte.
Diese Annahme ist falsch.
Medien berichten nicht über „Durchschnittsfälle“
Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst alle bekannt gewordenen Straftaten: von Kneipenschlägereien und häuslicher Gewalt bis hin zu extremen Gewalttaten im öffentlichen Raum. Medien hingegen berichten nur über eine stark selektierte Teilmenge – nämlich über seltene, schockierende und potenziell angstauslösende Ereignisse.
Dieser Unterschied ist entscheidend.
Nationale Medienaufmerksamkeit wird vor allem durch folgende Faktoren bestimmt:
- Schwere und Brutalität der Tat
- Zufälligkeit und Öffentlichkeit des Geschehens
- symbolische oder ideologische Bedeutung
- wahrgenommene Bedrohung gesellschaftlicher Normen
Diese Faktoren haben nur begrenzt mit der Häufigkeit eines Delikttyps zu tun.
Warum „Überrepräsentation“ fast automatisch entsteht
Akzeptiert man, dass Medien sich auf extreme Fälle konzentrieren, ergibt sich der Rest nahezu zwangsläufig.
Bestimmte Deliktarten – Terroranschläge, ideologisch motivierte Gewalt, Angriffe auf Kinder oder zufällige Opfer im öffentlichen Raum – garantieren nahezu intensive Berichterstattung. Sie sind selten, werden aber, wenn sie auftreten, umfassend thematisiert.
Wenn einige dieser extremen Taten mit höherer Wahrscheinlichkeit von ausländischen Tätern begangen werden, erscheinen Ausländer in der Berichterstattung zwangsläufig häufig – selbst dann, wenn Journalisten identische Maßstäbe anlegen.
Das ist kein Beweis für Unfairness. Es ist die Folge einer nicht-zufälligen Auswahl.
Eine versteckte statistische Falle: Betrachtet werden nur Fälle mit Herkunftsnennung
Viele Analysen konzentrieren sich ausschließlich auf Berichte, in denen die Staatsangehörigkeit explizit genannt wird. Das verzerrt zusätzlich.
Die Herkunft wird eher erwähnt, wenn sie als narrativ relevant gilt – etwa bei Terrorismus, Migrationspolitik oder Fragen innerer Sicherheit. Bei Routinekriminalität bleibt sie häufig unerwähnt.
Wer nur die Fälle betrachtet, in denen die Nationalität genannt wird, baut die Schlussfolgerung bereits in die Datenauswahl ein. Ein Teil der „Überrepräsentation“ entsteht dadurch konstruktionsbedingt.
Wie sähe ein fairer Vergleich aus?
Eine sinnvolle Analyse würde Medienberichte nicht mit allen Straftaten vergleichen, sondern mit vergleichbaren Fällen:
- gleich schwere Taten,
- ähnliche Opferzahlen,
- vergleichbare Zufälligkeit und Öffentlichkeit,
- ähnlicher ideologischer Kontext.
Erst wenn man diese Faktoren berücksichtigt, lässt sich prüfen, ob die Nationalität darüber hinaus eine eigenständige Rolle spielt.
Ohne diesen Schritt stehen Behauptungen über mediale Voreingenommenheit auf wackligem Fundament.
Warum diese Unterscheidung wichtig ist
All dies bestreitet nicht, dass Medienberichterstattung Wahrnehmungen prägt oder dass selektive Aufmerksamkeit gesellschaftliche Folgen haben kann. Doch wer ein Problem diagnostiziert, muss sauber argumentieren.
Wer Selektionsmechanismen mit Unfairness verwechselt, riskiert weitreichende moralische Urteile auf einer schwachen statistischen Grundlage.
Die zentrale Einsicht
Dass Ausländer in der Kriminalitätsberichterstattung häufiger erscheinen, bedeutet nicht, dass Medien unfair berichten. Es zeigt vor allem, dass Medienlogik von Seltenheit, Angst und Symbolik bestimmt wird – nicht von proportionaler Abbildung der Statistik.
Oder einfacher gesagt:
Medien berichten über das, was uns schockiert – nicht über das, was am häufigsten passiert.
Anekdotisches Cherry-Picking ist keine Wissenschaft
Das Beispiel der „zwei Autoanschläge“
Ein zentrales Beispiel in Hestermanns Analyse vergleicht zwei Autoanschläge, die innerhalb weniger Wochen stattfanden: einer wurde von einem islamistischen Extremisten begangen, der andere von einem deutschen Täter, der als psychisch instabil beschrieben wurde. Weil die Taten oberflächlich ähnlich erscheinen, wird der Unterschied in der Medienberichterstattung auf die Nationalität zurückgeführt.
Doch diese Schlussfolgerung trägt nicht. Medienaufmerksamkeit ist stark nicht-linear und reagiert sensibel auf symbolischen und ideologischen Kontext. Eine Tat mit ideologischer Rahmung signalisiert weiterreichende Risiken – mögliche Nachahmer, Netzwerke, politische Konsequenzen – und erzeugt daher fast automatisch anhaltende Berichterstattung. Ein einzelnes, sorgfältig ausgewähltes Ereignispaar kann jedoch kein allgemeines Muster belegen. Es zeigt höchstens, dass Unterschiede vorkommen können – nicht, dass sie systematisch durch Nationalität und nicht durch narrative Relevanz verursacht werden.
Ein Wort zu wissenschaftlichen Standards
Ein weiterer Punkt darf nicht übersehen werden: Die herangezogenen Analysen wurden nicht im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens in wissenschaftlichen Fachzeitschriften begutachtet, und die zugrunde liegenden Daten sind nicht öffentlich zugänglich. Eine unabhängige Replikation der Ergebnisse ist damit nicht möglich. Weder können alternative Spezifikationen getestet noch die zentralen Kodierungsentscheidungen überprüft werden, die bei Inhaltsanalysen maßgeblich sind.
In der empirischen Sozialforschung sind Transparenz und Reproduzierbarkeit keine Nebensache, sondern grundlegende Qualitätskriterien. Wenn Daten und Methoden nicht offenliegen, sollten weitreichende Aussagen über systematische Verzerrungen mit entsprechender Zurückhaltung bewertet werden.
Dies unterstellt keine unlauteren Motive. Es bedeutet jedoch, dass die Ergebnisse nicht dem Prüfmaßstab unterzogen wurden, der für belastbare Aussagen über strukturelle Medienmuster üblich ist.
Wenn unkritische Berichterstattung selbst Teil des Problems wird
Wenn ein öffentlich finanzierter Sender umstrittene Forschung als gesicherte Erkenntnis präsentiert, ist kritische Prüfung keine Option, sondern Pflicht. Genau das geschah, als Deutsche Welle die These einer systematischen Überberichterstattung über ausländische Täter weitgehend unkritisch übernahm. Formulierungen wie „Expertinnen und Experten warnen: So entsteht ein verzerrtes Bild“ vermitteln einen Grad an Gewissheit, der methodisch keineswegs gesichert ist.
Besonders problematisch ist, dass diese Botschaft im Rahmen des Programms Learn German verbreitet wird – also in einem Bildungsformat für Sprachlernende, die die statistischen Grundlagen solcher Aussagen kaum hinterfragen dürften. Hier wird nicht nur berichtet, sondern implizit auch vermittelt, was als gesichertes Wissen gilt. Bevor man solche Thesen als feststehende Wahrheit übernimmt, sollte man prüfen, ob die zugrunde liegende Evidenz sie tatsächlich trägt.